Wie wirkt sich die Abgabe der Anlage Kind auf meine Steuer aus?
Wenn die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein Kind erfüllt sind, wird mit der Einkommensteuererklärung die Anlage Kind abgegeben. Daraufhin wird bei der Bearbeitung vom Finanzamt die sogenannte „Günstigerprüfung“ durchgeführt. Das Finanzamt vergleicht dabei, ob das erhaltene Kindergeld oder die Steuerersparnis durch des Ansatz des Kinderfreibetrages für Sie günstiger ist.
Sie können demzufolge entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten – nicht beides zusammen. Für den Vergleich müssen Sie nichts weiter tun, als die Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung einzureichen. Kommt es aufgrund der Günstigerprüfung zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Einkommensteuererklärung, wird vom Finanzamt das erhaltene Kindergeld automatisch bei der Ermittlung der Einkommensteuererstattung bzw. -nachzahlung hinzugerechnet. Sie müssen das Kindergeld nicht an die zuständige Familienkasse zurückbezahlen.
Höhe des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes
Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit (Juli 2022) insgesamt 8.388 Euro. Er setzt sich aus dem Kinderfreibetrag von 5.460 Euro zuzüglich dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro zusammen.
Die Höhe der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Ihr persönlicher Steuersatz, der auf Ihr Einkommen angewendet wird, steigt mit höherem Einkommen an.
Das Kindergeld beträgt ab 2021:
1. Kind und 2. Kind: jährlich je 2.778 Euro,
3. Kind: 2.850 Euro
jedes weitere Kind: 3.150 Euro.
Bei diesen Beträgen ist der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro enthalten. Im Gegensatz zum Kinderfreibetrag wird das Kindergeld monatlich ausbezahlt und nicht erst mit der Erstellung der Einkommensteuer als jährlichen Betrag berücksichtigt.