Coronavirus: Arbeitsrechtliche Folgen von COVID-19

Muss ich arbeiten, wenn mein Kind nicht in die Kita kann? Darf ich unter Quarantäne im Homeoffice arbeiten? Was passiert, wenn ich am Coronavirus erkrankt bin? Bekommen Selbständige auch eine Entschädigung? Diese und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Frühlingsfest in Stuttgart ist abgesagt. Fußballspiele werden zum Teil in leeren Stadien ausgetragen. Hochschulen, Kindergärten und Schulen sind seit dem 16.03.2020 geschlossen. Ganze Betriebe schicken ihre Mitarbeiter nach Hause. Die womöglich Betroffenen des Coronavirus werden von den zuständigen Behörden unter Quarantäne gestellt.

Die Fallzahlen des Coronavirus steigen. Immer mehr Lebensbereiche sind dadurch betroffen, insbesondere auch das Arbeitsleben. Folgende arbeitsrechtliche Folgen ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der besonderen Situation:

Was passiert, wenn ich COVID-19 erkrankt bin? Gelte ich als arbeitsunfähig oder nicht?

Das ist die entscheidende Frage. Sie macht den Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus.

Ist ein Arbeitnehmer am Coronavirus erkrankt, ist die Lage eindeutig. Erhält der Arbeitnehmer in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, dann gilt die normale sechswöchige Lohnfortzahlung. Am Umlageverfahren U1 teilnehmenden Arbeitgebern werden die fortgezahlten Entgelte erstattet.

Wenn ich in Quarantäne muss, bekomme ich dann weiter Geld?

Eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es dann, wenn der Arbeitnehmer von einer Behörde oder einem Gesundheitsamt angewiesen ist, wegen dem Coronavirus zu Hause zu bleiben. Die Quarantäne muss von der zuständigen Behörde verhängt worden sein. Nur in diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen den Lohn fortgezahlt. Den Antrag auf Erstattung der Entschädigung stellt der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der zuständigen Behörde. Diese ist je nach Bundesland das Gesundheitsamt oder die Bezirksregierung.

Müssen Arbeitnehmer zu Hause arbeiten, wenn sie in Quarantäne sind?

Ja, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne sind, aber nicht infiziert sind, müssen sie von zuhause aus arbeiten, sofern es möglich ist.

Heißt: Wenn Arbeitnehmer einen Homeoffice-Zugang haben, dann müssen sie auch unter Quarantäne arbeiten. Zumindest solange sie nicht infiziert und somit offiziell krankgeschrieben sind.

Arbeitnehmer, die an einer Maschine oder am Bau arbeitet, können natürlich nicht von zuhause aus arbeiten.

Bekommen Selbständige auch eine Entschädigung?

Auch Selbstständige können bei Verdienstausfall einen Antrag auf Entschädigung stellen, sofern sie von einer Behörde oder einem Gesundheitsamt angewiesen werden, zu Hause zu bleiben.

Darf ich zuhause bleiben, wenn die Kita wegen Corona zumacht?

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer lediglich präventiv der Arbeit fernbleibt. Handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme oder bleibt der Arbeitnehmer zuhause, weil Schulen oder Kindergärten geschlossen sind, verlieren die Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch. Somit hat der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Lohn fortzuzahlen.

Arbeiten im Homeoffice - was muss ich beachten? 

Keine Entschädigung wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer vom Homeoffice aus arbeitet oder andere Leistungen gewährt werden. Gleiches gilt, wenn ein Kind eine Betreuungseinrichtung nicht besuchen darf und der Arbeitnehmer deshalb zu Hause bleibt. In solchen Fällen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen. Denkbar sind:

  • eine Vereinbarung zum Homeoffice.
  • Alternativ können Vereinbarungen zum Abbau von Überstunden getroffen werden oder
  • Urlaub genommen werden.

Betroffene Arbeitnehmer sollten die Mitteilungen von Kita oder Schule zwecks Beweisgründen gut aufheben. Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können unterschiedliche Regelungen gelten.

Ein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice hat der Arbeitnehmer nicht.

Kann es sein, dass ich wegen des Coronavirus in Kurzarbeit muss?

Mehr dazu können Sie in unserem Artikel zum Thema Coronavirus: Regelung zum Kurzarbeitergeld nachlesen.

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